Ihre Immobilie in den richtigen Händen...
Gründe für Immobilienbewertung:
Erbe – Trennung – Finanzamt – Verkauf
– Investition – Kauf
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Inhalte meiner Expertise:
Immobilienbewerter*in (DIA).
Diese*r Bewerter*in soll insbesondere Bewertungen von Eigentumswohnungen, Ein- bis Zwei- und Mehrfamilienhäusern und Ertragsimmobilien (auch kleinere Gewerbeobjekte) durchführen können. Damit ist dieser neu geschaffene Abschluss besonders für erfahrene Praktiker*innen, die im klassischen Immobiliengeschäft und in der Grundstücks- und Wohnungsvermittlung tätig sind, interessant.
Diplom Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Erweiterung der notwendigen Kenntnisse zur Erstellung von Gutachten komplexer Aufgabenstellungen im Gewerbeimmobilienbereich aber auch anspruchsvoller Inhalte, die für die tägliche Arbeit des Immobiliensachverständigen elementar sind. Auch Problemstellungen wie die Erstellung von Mietwertgutachten, öffentliche Bewertung, Bewertung von Rechten an Grundstücken, Statistische Anwendungen, Gutachtensplausibilisierungen, Due Diligence oder Bewertung von Immobilienprojekten.
Thomas Krüger ist zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien, zertifiziert nach den normativen Grundlagen der DIA-Consulting AG unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO / IEC 17024). Durch diese persönliche Qualifizierung profitieren vor allem Sie als Kunde von der Qualität der von Thomas Krüger erstellten Immobiliengutachten
Gründe für ein Gutachten:
Immobilienbewertungen:
Sie erhalten ein Verkehrswertgutachten auf Basis:
§194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Bewertungsbezieht (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gutachtenerstellung für Privatpersonen und gewerbliche Auftraggeber:
Geeignet für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser aller Art, usw.
- Persönlicher Ortstermin
- Bild- und Textdokumentation
- Prüfung vorhandener Unterlagen
- Beschaffung fehlender Unterlagen
- Beschaffung von fehlenden Grundrissen oder Flächenberechnungen (durch Architekten) - Aufmaß
- Berechnung des Verkehrswertes nach den gesetzlichen Verfahren und Vorschriften
- Erstellung des Gutachtens mit allen Anlagen
Sie können die Bewertung für folgende Wohnimmobilien erstellen lassen: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtige ich auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht. Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Nach dem telefonischen Erstgespräch werde ich i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Stunden bei Ihnen vor Ort sein und wir sondieren gemeinsam, welche Unterlagen vorhanden sind und welche fehlen. Je weniger Unterlagen gesondert eingeholt werden müssen, desto schneller kann das Gutachten erstellt werden. Hier sind wir leider oft von der Geschwindigkeit der örtlichen Behörden und Ämter abhängig. Liegen alle Unterlagen vor und ich habe das Objekt besichtigt, kann das Gutachten zeitnah (ca. 10-14 Tage) erstellt werden.
Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:
- Lage (Mikrolage) und Umfeld (Makrolage) der Immobilie: also die Region, die Stadt, der Stadtteil sowie die unmittelbare Umgebung der Immobilie.
- Aktuelle Marktlage
- Größe und Zuschnitt des Grundstücks und der Immobilie: Hier geht es vor allem um die Größe der Wohn- und Nutzfläche.
- Alter und Zustand der Immobilie: Wie alt ist die Immobilie? Wie ist der Zustand der Bausubstanz und wie ist der energetische Zustand?
- Erfolgte Modernisierungsmaßnahmen
- Ausstattung der Immobilie: Qualität und Zustand von z.B. Fenstern, Bodenbelägen, Heizung etc.
- Altlasten und Belastungen (Wegerechte, Nießbrauch, usw.) auf dem Grundstück
- Rechtliche Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrecht o.ä.
Wenn nicht anders angegeben, gilt als Wertermittlungsdatum das Datum, an dem der Sachverständige das Objekt besichtigt hat. Bei Erbschaften oder Scheidungen wird jedoch in der Regel ein früherer Zeitpunkt - der sogenannte Stichtag - als Grundlage für die Wertermittlung herangezogen. Im Erbfall ist dies der Tag des Eintritts des Erbfalls (z. B. Todestag des Eigentümers), im Falle der Trennung ist dies der Stichtag der Trennung.
Siehe unser aktuelles Merkblatt.

Thomas Krüger:
Immobilienbewertung & Immobilienvermittlung
(Diplom-Sachverständiger)




